Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung
I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im gesamten Bereich der Sauna- und Wellnessanlage Cubo sowie des Naturerlebnisbades Landstuhl, desweiteren Cubo und NEB genannt.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Sauna- und Badegäste verbindlich.
- Mit dem Erwerb der Zutritts-Berechtigung erkennt jeder Sauna- und Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- Das Personal oder weitere Beauftragte des Cubo und NEB üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Cubo und NEB ist Folge zu leisten. Sauna- und Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch den Bürgermeister oder dessen Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
- In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. der Raftingstrecke, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.
§ 3 Sauna- und Badegäste
- Der Besuch des Cubo und NEB steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen. Kinder unter vier Jahren haben in der Sauna- und Wellnessanlage Cubo keinen Zutritt.
- Jeder Sauna- und Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.
- Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Cubo und NEB nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- die Tiere mit sich führen,
- die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
- die die Sauna und/oder das Bad zu gewerblichen oder sonstigen sauna- bzw. badunüblichen Zwecken nutzen wollen
5. Jeder Sauna- und Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten.
Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
- Für besondere Sauna- und Badeangebote gelten besondere Zutritts-Voraussetzungen und Öffnungszeiten.
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittsgeldes.
- Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
§ 5 Verhaltensregeln
- Die Sauna- und Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
- In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
- Barfußbereiche in der Sauna dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden. Für Saunagäste, die einen Rollstuhl benötigen, steht ein hausinterner Rollstuhl zur Verfügung.
- Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.
- Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
- Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben sowie die Anwendung von mitgebrachten Kosmetikprodukten im Saunabereich u. ä. sind nicht erlaubt.
- In der Sauna-und Wellnessanlage ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen grundsätzlich nicht erlaubt.
Im Bereich des Naturerlebnisbades ist das Mitbringen von Speisen und Getränken erlaubt.
- In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
- Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
- Rauchen ist in der Sauna-und Wellnessanlage nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
- Mitgebrachte Taschen sind im Bereich der Sauna- und Wellnessanlage in den dafür vorgesehenen Taschenfächern zu deponieren.
- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
- Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Sauna- und/oderBadegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
II BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE
§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
- Die Saunaanlage des Cubo dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Saunagäste.
- Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im Cubo eingesehen werden können.
- Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.
§ 7 Saunagäste
Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 4. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
§ 8 Verhalten in der Saunaanlage
- Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
- Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
- Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
- Bei Benutzung des Dampfbades sollen die Sitzflächen mit dem vorhandenen Wasserschlauch vorher und nachher gereinigt werden.
- Warmliegeflächen (Caldarium und Ovodarium) dürfen nur mit ausreichend großem Liegetuch benutzt werden.
- Technische Einbauten (z.B. Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
- Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/ Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.
- Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder des Entspannungsbeckens der Schweiß abzuduschen. Dies gilt auch für die Benutzung des NEB.
- In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
- Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
- Die Sauna-Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch bzw. spezieller Saunabekleidung besucht werden.
In der Naturerlebnisbad-Gastronomie ist mindestens eine freibadübliche Bekleidung zu tragen.
§ 9 Besondere Hinweise
- Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
- Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
- Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.
III BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE
§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken
Schwimm- und Badebecken des Cubo und NEB dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Sauna- und Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.
§ 11 Badegäste
Das Naturerlebnisbad dürfen Kinder unter 7 Jahren nur in Begleitung Aufsicht führender Erwachsener benutzen. Für Kinder unter 10 Jahren, die nicht ausreichend schwimmen können, gilt das Gleiche.
§ 12 Verhalten im Beckenbereich
- Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
- Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten.
- Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung ist nicht erlaubt.
§ 13 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen
- Am Sprungfelsen und der Raftingstrecke (Rutsche) sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
- Das Springen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr und ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Vor dem Absprung ist sicher zu stellen, dass der Sprungbereich frei ist. Den Absprungbereich darf jeweils nur eine Person betreten. Der Aufenthalt im Sprungbereich ist nach Freigabe der Sprunganlage verboten.
- Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Die ausgehängten Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt im Landebereich der Rutsche ist verboten.
IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
§ 14 Haftung bei Schadensfällen
- Die Badegäste benutzen das Cubo und NEB auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Cubo und NEB abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
- Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.
Verbandsgemeindeverwaltung
Landstuhl, den 29. Juli 2013
gez. Dr. Peter Degenhardt
Dr. Peter Degenhardt
(Bürgermeister)